Einführung gering verarbeitete Lebensmittel

 

Die Bezeichnung „gering verarbeitete Lebensmittel“ ist nicht rechtlich definiert.
Wir verstehen auf dieser Seite darunter solche Lebensmittel, die erst durch Verarbeitung überhaupt für den menschlichen Verzehr geeignet gemacht werden. Auch Produkte, die durch wenige Verarbeitungsschritte, wie Fermentation, Gärung und Erhitzen genießbar werden oder entstehen fallen unter diese Kategorie. Wichtig ist, dass die Natürlichkeit und Authentizität des Ausgangsproduktes durch die technologischen Schritte möglichst nicht verändert werden soll.
Im direkten Vergleich mit den unverarbeiteten Grundstoffen tritt natürlich bei deren Verarbeitung immer eine leichte Veränderung der Inhaltsstoffe ein, welche jeweils in den Kapiteln beschrieben wird.