rechtlich nicht definierte Begriffsbestimmungen


Die Verwendung folgender Bezeichnungen ist rechtlich nicht geregelt.

Hersteller können sie also so verwenden, wie sie möchten. Sie können eigene Definitionen oder auch solche aus Wörterbüchern anwenden. Auch Höchstmengen sind so variabel.

 

Frisch

Hierfür sind unterschiedliche Definitionen denkbar und gebräuchlich. Frisch kann bedeuten, dass ein Gemüse direkt vom Feld kommt und am Tag der Ernte verkauft wird. Das pflückfrische Gemüse wird aber auch als frisch bezeichnet, wenn es sofort eingefroren wird. Es ist aber auch denkbar, dass Früchte solange als frisch bezeichnet werden, wie sie noch nicht faulen oder schimmeln. Dementsprechend könnten auch haltbar gemachte Lebensmittel, wie zum Beispiel Konserven, als frisch bezeichnet werden.

 

-       Gepökelt

-       Gefroren

-       Frei von Transfettsäuren

-       Gesalzen

-       Fermentiert

-       Radioaktiv bestrahlt

 

Arm an gesättigten Fettsäuren